Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich müssen unsere Kunden, die nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen und anschließender Verwahrung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, dieser Pflicht nachkommen.

So werden Sie den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) gerecht.

Das Umsatzsteuergesetz verpflichtet zudem Empfänger von elektronischen Rechnungen, diese mindestens 10 Jahre sicher aufzubewahren. 

Mit SICO archiv können Sie alle EDI-Belege automatisch und chronologisch archivieren lassen - einfach und ohne Investition in Ihre eigene Infrastruktur.

Auch andere Dokumente – die nicht per EDI übertragen wurden – können Sie über diesen Service archivieren lassen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  •  Keine Investitionskosten für Ihre Infrastruktur
  •  Möglichkeit der Datenträgerüberlassung an die Finanzbehörde
  •  Keine Auswirkungen auf die IT Ihres Unternehmens

Für jede Aufgabenstellung im Umfeld der Archivierung liefern wir Ihnen eine wirtschaftlich angemessene Lösung. 

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